Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz
KI-Verordnung
Inhaltsverzeichnis
Die KI-Verordnung der Europäischen Union: Ein umfassender Überblick
Was ist die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung, offiziell als Verordnung (EU) 2024/1689 bekannt, ist ein umfassender Rechtsakt der Europäischen Union, der harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz festlegt. Sie ist die weltweit erste derart umfassende Regulierung von KI. Die Verordnung wurde am 13. Juni 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und tritt am 1. August 2024 in Kraft, wobei die meisten Regelungen erst ab dem 2. August 2026 gelten. Die KI-Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung und Entwicklung von KI in der EU sicherer, transparenter und ethisch vertretbarer zu gestalten.
Worum geht es in der KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung der EU verfolgt mehrere Hauptziele:
- Sicherheit und Vertrauen: Sicherstellung, dass KI-Systeme sicher sind und keine Risiken für Gesundheit und Sicherheit darstellen.
- Transparenz: Verpflichtung der Anbieter, klare Informationen über die Funktionsweise und den Einsatz von KI-Systemen bereitzustellen.
- Rechenschaftspflicht: Einführung von Mechanismen zur Verantwortung und Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden.
- Ethische Grundsätze: Gewährleistung, dass KI-Systeme ohne Diskriminierung oder Verzerrungen entwickelt und eingesetzt werden.
- Innovation fördern: Schaffung eines Rahmens, der Innovation und Wettbewerb in der KI-Entwicklung innerhalb der EU fördert.
Was regelt die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme in vier Kategorien ein:
- KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko: Diese Systeme sind verboten. Dazu gehören z. B. Social Scoring und bestimmte Formen der biometrischen Gesichtserkennung.
- KI-Systeme mit hohem Risiko: KI-Systeme, die signifikante Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte haben. Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen, z. B. Konformitätsbewertungen und unabhängigen Kontrollen. Dazu gehören z. B. Systeme zur Bewertung von Kreditwürdigkeit, zur Rekrutierung von Mitarbeitern und zur Strafverfolgung.
- KI-Systeme mit Transparenzanforderungen: Diese Systeme müssen bestimmte Informationen über ihre Funktionsweise offenlegen. Dazu gehören z. B. Chatbots und Sprachassistenzsysteme.
- KI-Systeme mit geringem Risiko: Diese Systeme unterliegen weniger strengen Anforderungen.
Wen betrifft die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung betrifft eine Vielzahl von Akteuren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschließlich:
- Entwickler von KI-Systemen: Unternehmen und Einzelpersonen, die KI-Technologien entwickeln.
- Anwender von KI-Systemen: Organisationen und Unternehmen, die KI-Systeme in ihren Prozessen einsetzen.
- Händler und Vertriebspartner: Firmen, die KI-Produkte vertreiben.
- Endverbraucher: Nutzer, die von KI-Diensten und -Produkten profitieren.
Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, einsetzen oder auf den Markt bringen, müssen die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllen. Dazu gehört die Einstufung ihrer KI-Systeme in die richtige Risikokategorie, die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen und die Dokumentation ihrer Prozesse. Unternehmen, die gegen die KI-Verordnung verstoßen, können mit hohen Bußgeldern von bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro belegt werden.
Durchsetzung und Sanktionen
Zur Durchsetzung der Verordnung wird ein Europäischer Ausschuss für künstliche Intelligenz eingerichtet. Nationale Behörden sollen die Einhaltung überwachen und Bußgelder verhängen können. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 7 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes oder 35 Millionen Euro.
Ab wann gilt die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen werden jedoch erst ab dem 2. August 2026 anwendbar sein. Andere Teile der Verordnung treten bereits am 2. Februar 2025 und 2. August 2025 in Kraft. Es gibt auch Bestimmungen, die erst am 2. August 2027 wirksam werden. Bis dahin ‚setzt die EU-Kommission auf freiwillige Selbstbeschränkungen der Wirtschaft.