KI-Verordnung

Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

KI-Verordnung

Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (informell meist KI-Verordnung oder KI-Gesetz). Die EU-Verordnung ist weltweit die erste derart umfassende Regulation von KI. Die KI-Verordnung ist - mit einigen Ausnahmen - ab dem 02. August 2026 (siehe Artikel 113 KI-Verordnung) anzuwenden.

Inhaltsverzeichnis

KI-Verordnung

Abschnitt 1
Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 6
Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 7
Änderungen des Anhangs III
Abschnitt 2
Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 8
Einhaltung der Anforderungen
Art. 9
Risikomanagementsystem
Art. 10
Daten und Daten-Governance
Art. 11
Technische Dokumentation
Art. 12
Aufzeichnungspflichten
Art. 13
Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
Art. 14
Menschliche Aufsicht
Art. 15
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Abschnitt 3
Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter
Art. 16
Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Art. 17
Qualitätsmanagementsystem
Art. 18
Aufbewahrung der Dokumentation
Art. 19
Automatisch erzeugte Protokolle
Art. 20
Korrekturmaßnahmen und Informationspflicht
Art. 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
Art. 22
Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
Art. 23
Pflichten der Einführer
Art. 24
Pflichten der Händler
Art. 25
Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
Art. 26
Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Art. 27
Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme
Abschnitt 4
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
Art. 28
Notifizierende Behörden
Art. 29
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
Art. 30
Notifizierungsverfahren
Art. 31
Anforderungen an notifizierte Stellen
Art. 32
Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen
Art. 33
Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Art. 34
Operative Pflichten der notifizierten Stellen
Art. 35
Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
Art. 36
Änderungen der Notifizierungen
Art. 37
Anfechtungen der Kompetenz notifizierter Stellen
Art. 38
Koordinierung der notifizierten Stellen
Art. 39
Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
Abschnitt 5
Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung
Art. 40
Harmonisierte Normen und Normungsdokumente
Art. 41
Gemeinsame Spezifikationen
Art. 42
Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
Art. 43
Konformitätsbewertung
Art. 44
Bescheinigungen
Art. 45
Informationspflichten der notifizierten Stellen
Art. 46
Ausnahme vom Konformitätsbewertungsverfahren
Art. 47
EU-Konformitätserklärung
Art. 48
CE-Kennzeichnung
Art. 49
Registrierung
Abschnitt 1
Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Art. 72
Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-Systeme
Abschnitt 2
Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
Art. 73
Meldung schwerwiegender Vorfälle
Abschnitt 3
Durchsetzung
Art. 74
Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
Art. 75
Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 76
Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
Art. 77
Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden
Art. 78
Vertraulichkeit
Art. 79
Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
Art. 80
Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
Art. 81
Schutzklauselverfahren der Union
Art. 82
Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
Art. 83
Formale Nichtkonformität
Art. 84
Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
Abschnitt 4
Rechtsbehelfe
Art. 85
Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
Art. 86
Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
Art. 87
Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Abschnitt 5
Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 88
Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Art. 89
Überwachungsmaßnahmen
Art. 90
Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
Art. 91
Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
Art. 92
Befugnis zur Durchführung von Bewertungen
Art. 93
Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
Art. 94
Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck

Die KI-Verordnung der Europäischen Union: Ein umfassender Überblick

Was ist die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung, offiziell als Verordnung (EU) 2024/1689 bekannt, ist ein umfassender Rechtsakt der Europäischen Union, der harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz festlegt. Sie ist die weltweit erste derart umfassende Regulierung von KI. Die Verordnung wurde am 13. Juni 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und tritt am 1. August 2024 in Kraft, wobei die meisten Regelungen erst ab dem 2. August 2026 gelten. Die KI-Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung und Entwicklung von KI in der EU sicherer, transparenter und ethisch vertretbarer zu gestalten.

Worum geht es in der KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung der EU verfolgt mehrere Hauptziele:

  • Sicherheit und Vertrauen: Sicherstellung, dass KI-Systeme sicher sind und keine Risiken für Gesundheit und Sicherheit darstellen.
  • Transparenz: Verpflichtung der Anbieter, klare Informationen über die Funktionsweise und den Einsatz von KI-Systemen bereitzustellen.
  • Rechenschaftspflicht: Einführung von Mechanismen zur Verantwortung und Haftung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden.
  • Ethische Grundsätze: Gewährleistung, dass KI-Systeme ohne Diskriminierung oder Verzerrungen entwickelt und eingesetzt werden.
  • Innovation fördern: Schaffung eines Rahmens, der Innovation und Wettbewerb in der KI-Entwicklung innerhalb der EU fördert.

Was regelt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stuft KI-Systeme in vier Kategorien ein:

  • KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko: Diese Systeme sind verboten. Dazu gehören z. B. Social Scoring und bestimmte Formen der biometrischen Gesichtserkennung.
  • KI-Systeme mit hohem Risiko: KI-Systeme, die signifikante Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte haben. Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen, z. B. Konformitätsbewertungen und unabhängigen Kontrollen. Dazu gehören z. B. Systeme zur Bewertung von Kreditwürdigkeit, zur Rekrutierung von Mitarbeitern und zur Strafverfolgung.
  • KI-Systeme mit Transparenzanforderungen: Diese Systeme müssen bestimmte Informationen über ihre Funktionsweise offenlegen. Dazu gehören z. B. Chatbots und Sprachassistenzsysteme.
  • KI-Systeme mit geringem Risiko: Diese Systeme unterliegen weniger strengen Anforderungen.

Wen betrifft die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung betrifft eine Vielzahl von Akteuren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschließlich:

  • Entwickler von KI-Systemen: Unternehmen und Einzelpersonen, die KI-Technologien entwickeln.
  • Anwender von KI-Systemen: Organisationen und Unternehmen, die KI-Systeme in ihren Prozessen einsetzen.
  • Händler und Vertriebspartner: Firmen, die KI-Produkte vertreiben.
  • Endverbraucher: Nutzer, die von KI-Diensten und -Produkten profitieren.

Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, einsetzen oder auf den Markt bringen, müssen die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllen. Dazu gehört die Einstufung ihrer KI-Systeme in die richtige Risikokategorie, die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen und die Dokumentation ihrer Prozesse. Unternehmen, die gegen die KI-Verordnung verstoßen, können mit hohen Bußgeldern von bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes oder 35 Millionen Euro belegt werden.

Durchsetzung und Sanktionen

Zur Durchsetzung der Verordnung wird ein Europäischer Ausschuss für künstliche Intelligenz eingerichtet. Nationale Behörden sollen die Einhaltung überwachen und Bußgelder verhängen können. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 7 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes oder 35 Millionen Euro.

Ab wann gilt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen werden jedoch erst ab dem 2. August 2026 anwendbar sein. Andere Teile der Verordnung treten bereits am 2. Februar 2025 und 2. August 2025 in Kraft. Es gibt auch Bestimmungen, die erst am 2. August 2027 wirksam werden. Bis dahin ‚setzt die EU-Kommission auf freiwillige Selbstbeschränkungen der Wirtschaft.

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