a)
die CE-Kennzeichnung wurde unter Verstoß gegen Artikel 48 angebracht;
b)
es wurde keine CE-Kennzeichnung angebracht;
c)
es wurde keine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 ausgestellt;
d)
es wurde keine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 ordnungsgemäß ausgestellt;
e)
es wurde keine Registrierung in der EU-Datenbank gemäß Artikel 71 vorgenommen;
f)
es wurde kein Bevollmächtigter — sofern erforderlich — ernannt;
g)
es ist keine technische Dokumentation verfügbar.